ALLGEMEINE GESCHÄFTS-
UND LIEFERBEDINGUNGEN
I. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind ein
wesentlicher Bestandteil jeder Anbotes und jeden Vertrages. Sie gelten, soweit
die Vertragsparteien nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart
haben, auch für alle weiteren Aufträge, auch wenn nicht darauf Bezug genommen
wird. Anders lautende Einkaufsbedingungen verpflichten uns nicht, auch wenn sie
uns vom Kunden mitgeteilt werden und wir nicht widersprochen haben.
Alle bei uns eingehenden
Bestellungen werden nur unter der vollen Anerkennung diese Verkauf- und
Lieferbedingungen angenommen.
Alle Anbote , Vereinbarungen
und Nebenabreden sind freibleibend und unverbindlich bis zur ausdrücklichen
verbindlichen Bestätigung
durch uns.
II. Angebot und Auftragsbestätigung
Alle Angaben in unseren Angeboten sind freibleibend und
unverbindlich. Insbesondere durch Vorlieferanten; Gesetzesänderungen,
behördliche Verfügungen und neue Kollektivvertragslöhne bedingte Preisänderungen,
sowie grundsätzlich alle jene Umstände, die uns von außen auferlegt werden und
zwischen Anbotslegung und Leistungsausführung bzw. Rechnungserstellung
eintreten, werden weitergegeben. Diese Bestimmung gilt sinngemäß für
Wechselkursschwankungen, Materialkostenänderungen die Auswirkung auf die
Preisbildung haben.
Auch die in Katalogen,
Prospekten , Anzeigen, Rundschreiben sowie Preislisten angegebenen Daten sind
unverbindlich, gleichfalls unsere
Kostenvoranschläge.
Für erstellte, aber nach Erstellung der Reparaturkosten
abgelehnte Kostenvoranschläge, wird mit dem damit zeitlich verbunden Aufwand in
Rechnung gestellt. Sollten die Reparaturkosten aus unserer Sicht im Verhältnis
zum Wert des Reparaturgegenstandes sehr hoch ausfallen, erstellen wir auch in
diesem Fall einen Kostenvoranschlag. Auch dieser wird bei Ablehnung mit dem
tatsächlichen Aufwand berechnet. Kostenvoranschläge behalten 4 Wochen ab
Erstellungsdatum ihre Gültigkeit, erfolgt bis dahin keine Benachrichtigung,
gehen wir davon aus, dass eine Reparatur nicht gewünscht wird und retournieren
das Fahrzeug unrestauriert , gegen Bezahlung des Kosten.
Wir weisen darauf hin, dass der ursprüngliche
Abgabezustand (Funktionen) des Fahrzeuges bei unrepariert retournierten Kfz
nicht immer wiederherstellbar ist! Der Aufwand zur Erstellung des
Kostenvoranschlages wird bei Auftragserteilung nicht in Rechnung gestellt.
III. Preise
Die in den Preislisten und Prospekten angegeben Preise
sind freibleibend und, wenn nicht ausdrücklich vereinbart Nettopreise ab
Stockerau ohne Verpackungs-, Montage- und Transportkosten. Hinsichtlich
allfälliger, nach Vertragsabschluss eintretender, Preisänderungen gelten die
obigen Ausführungen zu Punkt II. sinngemäß.
IV. Zahlungsbedingungen
Der Versand erfolgt grundsätzlich gegen Nachnahme. Im
Falle einer sonstigen Zahlungsvereinbarung sind Zahlungen rein netto ohne
Skontoabzug sofort nach Erhalt der Ware, spätestens 10 Tage nach Ausstellung
der Rechnung zu leisten. Eingehende Zahlungen werden vorerst auf Zinsen- und
Nebenkosten verrechnet, auch wenn dieser Regelung Zahlungswidmungen des
Auftragsgebers entgegen stehen. Trotz der gegenständlichen Vereinbarung sind
wir berechtigt, sofortige Barzahlung und Sicherstellung für offene Beträge zu
verlangen, wenn die Bonität des Auftragsgebers nicht mehr gegeben ist,
widrigenfalls wir vom Vertrag zurücktreten und bereits gelieferte Waren
zurückfordern können.
Bei auch nur teilweisen Zahlungsverzug und bei
Übernahmsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 7,5 % pro Jahr über den
jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank in Rechnung gestellt.
Darüber hinaus sind wir berechtigt, sämtliche Forderungen sofort fällig zu
stellen und die noch ausstehenden Lieferungen bis zum Erhalt der
Rechnungsbeträge gem. § 1052 ABGB zurückzubehalten. Dies gilt auch bei
einmaligen Lieferungen, sofern uns erst nach Vertragsabschluß die unsichere
finanzielle Situation des Auftragsgebers bekannt wird.
Gerät der Auftragsgeber in Verzug, so geht die Gefahr des
zufälligen Unterganges oder der Verschlechterung auf ihn über.
Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung können nur auf
eines der auf den Rechnungsformularen angeführten Konten bzw. einem von uns mit
gesonderter schriftlicher Vollmacht versehenen Vertreter erfolgen.
Lediglich Bahrzahlungen und vorbehaltlose Gutschrift auf
unseren Konten gelten als Zahlung.
Aufrechnungen wegen vermeintlicher Gegenansprüchen oder
wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen, von uns nicht anerkannten
Ansprüchen bzw. die Zurückbehaltung von Zahlungen sind ausgeschlossen..
Zahlungsverpflichtungen, insbesondere die festgelegten
Geldwerte, gelten als in Euro vereinbart.
Der Verkäufer hat den Vertrag erfüllt, wenn er das
Fahrzeug am Erfüllungsort vereinbarungsgemäß zur Abholung bereitgestellt und
den Käufer hiervon nachweislich verständigt hat, jedenfalls aber wenn der
Käufer das Fahrzeug übernommen hat. Die Abholfrist beträgt zwei Wochen ab
Verständigung des Käufers, Wird das Fahrzeug verspätet übernommen, ist der
Verkäufer berechtigt, eine angemessene Standgebühr zu verrechnen, deren Höhe
dem Käufer nach Ablauf der Abholfrist zur Kenntnis zu bringen ist..
V. Lieferung
Liefertermin ist der Tag des Versandes. Die Lieferfrist
beginnt grundsätzlich mit dem Tag der Auftragsbestätigung durch uns, sofern
Auftragsklarheit vorliegt und die vereinbarten finanziellen Verpflichtungen
durch den Auftraggeber erfüllt wurden. Wir sind zur Teillieferungen und
Teilleistung berechtigt. Nicht von uns zu vertretende Verzögerungen,
insbesondere Ereignisse höherer Gewalt oder Schwierigkeiten bei den
Unterlieferanten, verlängern die Lieferzeit um die Dauer des Ereignisses
zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, ohne dass der Auftraggeber ein
Rücktrittsrechts hätte.
Als höherer Gewalt gelten ausdrücklich insbesondere
behördliche Eingriffe, Energieversorgung- und Rohstoffschwierigkeiten,
Arbeitskonflikte, Unfälle, unvorhergesehene Fertigungsschwierigkeiten und alle
sonstigen Vorkommnisse, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich
machen, soweit uns am Eintritt dieser Ereignisse kein grobes Verschulden
trifft, als vereinbart. Der Liefertermin verschiebt sich auch dann, wenn der
Auftraggeber mit den obliegenden Pflichten in Verzug gerät. Im Falle einer
vereinbarten Abänderung des Auftrages sind wir berechtigt, den Liefertermin neu
zu bemessen.
Auf jeden Fall sind Schadenersatzansprüche wegen
verspäteter Lieferung oder Nichtlieferung ausgeschlossen, wenn uns nicht der
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.
Der Auftraggeber ist zur Entgegennahme verspätet gelieferter
Waren verpflichtet und erklärt sich auch bereit, Teil- und Vorauslieferungen zu
übernehmen.
Nach Vertragsabschluß eintretende und bekannt werdende
wesentliche Änderungen in der Person des Auftragsgebers, insbesondere
hinsichtlich der Firmenverhältnisse und der finanziellen Situation,
rechtfertigen unsren sofortigen Vertragsrücktritt.
Der Auftragsgeber hat die gelieferte Ware sofort zu
übernehmen . Bei Annahmeverzug treffen den Auftraggeber die widrigen Folgen des
§ 1419 ABGB.
Die vereinbarten Waren werden auf Kosten des
Auftragsgebers verwahrt und wir sind berechtigt, die vereinbarten Waren unter
Belastung aller entstehender Kosten als geliefert in Rechnung zu stellen.
Außerdem sind die vereinbarten Waren vom Auftraggeber abzuholen.
Schadenersatzansprüche werden hierdurch nicht berührt. Ein Rücktritt des
Auftragsgebers bezüglich bereits erfolgter Teillieferungen ist bei
Lieferung noch ausstehender Teillieferungen nicht möglich.
Durch eine Verzögerung entstehende Mehrkosten sind immer vom Auftraggeber zu
vertreten.
VI. Versand
Der Zeitpunkt für den Gefahrenübergang beim Versand ist
jener der Übergabe an das jeweilige Transportunternehmen. Mangels besondere
Versandvorschriften des Auftragsgebers haben wir die Versendung auf dem nach
unseren eigenen Ermessen besten Weg zu bewirken , ohne Verantwortlichkeit für
die billigste Fracht. Für Beschädigungen und Verluste während des Transports,
welche sofort auch den Frachtdokumenten vermerkt werden müssen, haften wir
nicht. Den notwendigen Versicherungsschutz hat der Auftraggeber selbst und auf
eigene Kosten zu bewerkstelligen. Mit dem Zeitpunkt der Übergabe an das
jeweilige Transportunternehmen gilt die Lieferung als erfüllt und sind die
vereinbarten Waren zu diesem Zeitpunkt im Sinne der § 6 Produkthaftungsgesetzes
in die Verfügungsmacht des Auftragsgebers übergegangen und damit in den Verkehr
gebracht worden.
VII. Reklamation- Mängel
und Gewährleistung
Der Auftraggeber ist zur sofortigen Untersuchung der
Lieferung nach deren Anlieferung verpflichtet. Mängel und Beanstandungen
jeglicher Art sind vom Abnehmer sofort nach Empfang der Ware schriftlich,
spätestens nach 8 Tagen nach Erhalt der Ware geltend zu machen. Im gilt die
gesetzliche Verjährungsfrist für jegliche Gewährleistungsansprüche, Mängel und
Beanstandungen. Wir sind in allen Fällen ausschließlich zu Nachbesserung bzw.
bei Notwendigkeit zur Ersatzlieferungen verpflichtet. Voraussetzung ist, dass
uns zuvor der Käufer, Besteller oder
Empfänger die gelieferte Ware unmittelbar zur Verfügung
gestellt hat. Eine darüber hinausgehende Haftung unsererseits, insbesondere für
mittelbare Schäden, sowie Lieferfristüberschreitungen, besteht nicht. Vor
Überprüfung des beanstandeten Ersatzteiles im Garantiefall, durch den
jeweiligen Hersteller, besteht seitens des Verkäufers keine Verpflichtung zu
kostenlosen Vorablieferung. Eine Haftung des Verkäufers
Für entstandene Lohn- oder sonstige Kosten wird
ausdrücklich ausgeschlossen. Die Haftung für die Folgen aus von Seiten des
Bestellers, Käufers oder Dritten vorgenommener Änderungen und
Instandsetzungsarbeiten wird ausgeschlossen. Gleichzeitig erlisch jeglicher
Garantie- und Gewährleistungsanspruch. Bei mehrfacher erfolgloser Nachbesserung
leben die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche wieder auf.
Schadenersatzansprüche jeglicher Art aus Verschuldenshaftung gegen uns oder
Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
bei uns nicht vorliegen. In allen Fällen, in denen die Haftung mit oder ohne
Verschulden nicht ausgeschlossen, aber beschränkt werden kann, ist die Haftung
stets auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden
beschränkt.
Geringfügige Abweichungen von Modellen, Zeichnungen,
Abbildungen und Mustern, die zu keiner Veränderung der Sache an sich führen,
stellen keine Mängel dar.
Warenrücksendungen bedürfen in allen Fällen unseres
vorhergehenden Einverständnisses. Erfolgt eine Warenrücksendung, der keine
Fehllieferung oder mangelhafte Lieferung durch uns zugrunde liegt, werden 15 %
Wiedereinlagerungskosten in Rechnung gestellt. Bei
Austauschteilen behalten wir uns den Vertragsabschluß bis
zum Eingang des Altteiles vor. Die Altteile sind uns in sauberem und kompletten
Zustand vorab zuzusenden. Eventuelle Beschädigung oder Verschmutzungen durch
Altöl etc. werden dem Absender in Rechnung gestellt.
Bei Rückgabe eines nicht verwendungsfähigen Altteils, nach
Prüfung durch den Hersteller, wird der Wert des Altteiles sofort in Rechnung
gestellt.
Ersetzte Stücke werden bei Ersatzlieferung unser Eigentum.
Das Vorliegen eines Mangels im Zeitpunkt der Übergabe ist vom Auftraggeber zu
beweisen.
Dem Käufer steht bei Gebrauchtfahrzeugen für die Dauer
von 1 Jahr ab Übergabe des Fahrzeuges die gesetzliche Gewährleistung zu
Verfügung. Demnach hat der Verkäufer für Mängel die bei der Übergabe vorhanden
sind einzustehen. Wenn der Mangel innerhalb von 6 Monaten nach der Übergabe
hervorkommt, wird vermutet , dass er bei der Übergabe vorhanden was. Für später
hervorgekommene Mängel trifft den Käufer die Beweislast.
VIII. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen
Bezahlung des Kaufpreises und der durch den Zahlungsverzug verursachten
Nebenkosten auch bei Verarbeitung durch den Auftraggeber oder von ihm
beauftragten Professionisten in unserem Eigentum. Eine Verpfändung oder
Sicherungsübereignung oder Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt
stehenden Waren ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung ist dem
Auftraggeber verboten und ungültig.
Im Falle der rechtswidrigen Weiterveräußerung gilt die an
Stelle des vorgehaltenen Eigentums tretende Kaufpreisforderung gegen den
Dritten als an uns abgetreten und wird der an den Auftraggeber bezahlte Kaufpreis
als ein von diesem anvertrautes Gut angesehen bzw. hat der den Schuldner von
der Abtretung zu verständigen.
Der Auftraggeber hat die unter Eigentumsvorbehalt
stehenden Waren gegen Diebstahl und Brand auf seine Kosten in angemessener Höhe
zu versichern und er haftet uns aus dem Verlust derselben. Es stehen uns die
Rechts aus diesem Versicherungsvertrag zu bzw. sind die Versicherungspolizzen
zu unseren Gunsten vinkulieren.
Von einer Pfändung, Konkurseröffnung oder sonstigen
rechtserheblichern Ereignissen, die unsere Rechte beeinträchtigen können, hat
der Auftraggeber uns unverzüglich in Kenntnis zu setzen und uns schad- und
klaglos zu halten. Sollte ein Gerichtvollzieher die gelieferte Ware pfänden
wollen, so ist gegenüber dem Gerichtvollzieher unser Eigentum unter Nennung
unseres Firma und unserer Anschrift zu behaupten.
Ferner hat der Auftraggeber die Pflicht, während der Dauer
des Eigentumsvorbehaltes die gelieferte Ware in ordnungsgemäßen Zustand zu
halten.
IX. Schadenersatz und
Produkthaftung
Ausdrücklich wird vereinbart, dass wir dem Auftraggeber
keinen Schadenersatz zu leisten haben für Verletzungen von Personen, für
Schäden an Gütern, die nicht Vertragsgegenstand sind, für sonstige Schäden und
für den Gewinnentgang, sofern uns im Einzelfall nicht grobe Fahrlässigkeit oder
Vorsatz zur Last fällt.
Sämtlicher Schadenersatzansprüche müssen – sollte der
Mangel durch uns nicht ausdrücklich anerkannt werden – innerhalb eines Jahres
nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist gerichtlich geltend gemacht
werden, andernfalls erlöschen dir Ansprüche:
X. Rücktritt
Ein Rücktritt von einem bereits abgeschlossen Kaufvertrag
durch den Auftraggeber ist nur ausnahmsweise und aus wichtigen Gründen zulässig
und berechtigt uns zur Verrechnung von zumindest 25 % des Auftragsvolumen,
sowie zum Ersatz des darüber hinausgehenden
Schadens bei Sonderbestellungen die nach Angabe des Kunden
gefertigt wurden.
XI. Allgemeine
Bestimmungen
Der Auftraggeber kann Rechte aus dem vorliegender Vertrag
nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung an Dritte übertragen.
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist
ausschließlich Stockerau, selbst wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß anderswo
erfolgt.
Für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis oder
unmittelbar ergebenden Streitigkeiten wird ausdrücklich der Gerichtstand
Stockerau vereinbart. Änderungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer
Rechtswirksamkeit ausdrücklich der Schriftform, auch das Abgehen von diesem
Formerfordernis. Mündliche Vereinbarungen sind ungültig. Sollten einzelne
Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen rechtsunkwirksam sein oder
werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmung nicht und bleibt der
Vertrag im übrigen rechtsgültig. Etwaige unwirksame Bestimmungen sind durch
solche zu ersetzen, die den Vertragswillen der Parteien rechtlich
zulässigerweise regeln.
Es gilt das Recht der Republik Österreich. Die
Bestimmungen des Uncitral-Kaufrechtes werden einvernehmlich ausgeschlossen:
XII. Fernabsatz
Des weiteren sind wir
dazu verpflichtet, Sie vor Kaufabschluss über das Fernabgabegesetz zu
informieren
.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht -
Sie
haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag
zu widerrufen.
Die
Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen
benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen
haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Classic-Garage, H.Pressler,
Bahnstrasse 28, 8720 Knittelfeld, Österreich, Tel. + 43 3512 44934, classic-garage@aon.at
[Fügen Sie Ihren Namen, Ihre Anschrift und, soweit
verfügbar, Ihre Telefonnummer, Telefaxnummer und E-Mail-Adresse ein] mittels einer
eindeutigen Erklärung (zum Beispiel einem mit der Post versandten Brief,
E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie
können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht
vorgeschrieben ist.
Zur
Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die
Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen,
die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme
der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der
Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt
haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag
zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei
uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe
Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es
sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall
werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die
Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis
Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je
nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie
haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen
ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an
uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren
vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie
müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser
Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und
Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.
Ende der Widerrufsbelehrung
Generell ausgenommen sind B2B-Geschäfte, also Geschäfte
zwischen zwei Unternehmern
Impressum:
Firma
CLASSIC GARAGE
Inhaber: Helmut Pressler
Bahnstrasse 28
8720 KNITTELFELD
AUSTRIA
Kontaktdaten: Tel.: 00433512 44934
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